Unsere Freizeit für ihre Sicherheit

Zuständig für Rettung und allgemeine Schadenwehr

Die Feuerwehr ist für die Rettung und die allgemeine Schadenwehr, inkl. Brandbekämpfung und Elementarschadenbewältigung, zuständig. Sie löst zusätzliche Aufgaben wie Öl-, Chemie- und Strahlenwehr.

Ersteinsatzmittel

Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Ihre Formationen sind modular aufgebaut. Sie ist innert Minuten einsatzbereit und leistet Einsätze, welche Stunden bis Tage dauern. Nachbar- und Stützpunkthilfe gewährleisten die gegenseitige Unterstützung und Ablösung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist eingespielt. Für spezielle Aufgaben werden private Unternehmen (z.B. Bauunternehmen oder Kanalisationsreinigungsfirmen) zugezogen.

Feuerwehr Liesberg

Gemäss Kantonalem Gesetz, ist es die Pflicht der Gemeinde, eine Feuerwehr zu organisieren. Diese beschreibt die Aufgaben im Artikel 1 des Feuerwehrreglements  wie folgt:

  • Die Feuerwehr hat die Aufgabe, das bei Brandfällen, Sturm, Wassernot, Erdbeben und Unglücksfällen bedrohte Leben und Eigentum zu retten und zu schützen. Sie ist auch zur Hilfeleistung bei Öl- und Chemieunfällen verpflichtet. Sie kann auch zur Hilfeleistung in der Nachbargemeinde aufgeboten werden.

Weiter ist im Feuerwehrreglement beschrieben, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner vom Beginn des Jahres an, in welchem sie/er das 19. Altersjahr erreicht, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie/er das 50. Altersjahr vollendet, Feuerwehrdienstpflichtig ist.
Wer Feuerwehrdienstpflichtig ist und keinen Feuerwehrdienst leistet, hat eine Ersatzabgabe zu bezahlen.

Bestand der Feuerwehr Liesberg am 1.1.2022:
5 Offiziere
1 Four
6 Wm
4 Kpl
18 Sdt
5 Rekr.

4 Frauen
34 Männer

Total: 38 Angehörige der Feuerwehr, welche Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr, die Sicherheit der Liesberger Dorfbevölkerung gewähren.