FEUERWEHR PFLICHT - Feuerwehr-Liesberg

Feuerwehr
Liesberg
-
Title
Direkt zum Seiteninhalt
Feuerwehr - Pflicht
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner vom Beginn des Jahres an, in welchem das 19. Altersjahr erreicht wird, bis zum Ende des Jahres, in welchem das 50. Altersjahr vollendet wird, Feuerwehrdienstpflichtig ist.

Wer Feuerwehrdienstpflichtig ist und keinen Feuerwehrdienst leistet, hat eine Ersatzabgabe zu bezahlen.   

           nächste  Rekrutierung  17.  September  2026  19:00  Feuerwehrmagazin             
Feuerwehr Liesberg Seemättliweg 23 4254 Liesberg
Zurück zum Seiteninhalt