Feuerwehr - Pflicht
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner vom Beginn des Jahres an, in welchem das 19. Altersjahr erreicht wird, bis zum Ende des Jahres, in welchem das 50. Altersjahr vollendet wird, Feuerwehrdienstpflichtig ist.
Wer Feuerwehrdienstpflichtig ist und keinen Feuerwehrdienst leistet, hat eine Ersatzabgabe zu bezahlen.
nächste Rekrutierung 17. September 2026 19:00 Feuerwehrmagazin