"Unsere Freizeit für ihre Sicherheit"
Zuständig für Rettung und allgemeine Schadenwehr
Die Feuerwehr hat die Aufgabe , das bei Brandfällen, Sturm, Wassernot, Erdbeben und Unglücksfällen bedrohte Leben und Eigentum zu retten und zuschützen. Sie ist auch zur Hilfeleistung bei Öl- und Chemieunfällen verpflichtet. Sie kann auch zur Hilfeleistung in den Nachbargemeinden aufgeboten werden.
Ersteinsatzmittel
Die Feuerwehr ist ein Ersteinsatzmittel. Ihre Formationen sind modular aufgebaut. Sie ist innert Minuten einsatzbereit und leistet Einsätze, welche Stunden bis Tage dauern. Nachbar- und Stützpunkthilfe gewährleisten die gegenseitige Unterstützung und Ablösung. Die Zusammenarbeit mit der Polizei und mit dem sanitätsdienstlichen Rettungswesen ist eingespielt. Für spezielle Aufgaben werden private Unternehmen (z.B. Bauunternehmen oder Kanalisationsreinigungsfirmen) zugezogen.